Seit dem 1. Januar 2024 ist die überarbeitete Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), oft auch als Heizungsgesetz bezeichnet, in Deutschland in Kraft getreten. Das Gesetz legt neue Rahmenbedingungen für den Einbau von Heizsystemen fest und zielt darauf ab, den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu beschleunigen. Im Kern des GEG 2024 steht die Vorgabe, dass ab Mitte 2028 alle neu installierten Heizungen zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden müssen. Viele Immobilienbesitzer stehen nun vor der Frage, ob sich die Anschaffung einer Wärmepumpe für sie lohnt.
Welche Fördermittel hier im Rahmen des GEG zur Verfügung stehen, wo diese beantragt werden können und ob sich der Einbau einer Wärmepumpe wirklich lohnt, schauen wir uns in diesem Beitrag gemeinsam mit iad Berater André Klare aus Leer in Osfriesland im Detail an.
Was muss ich über Wärmepumpen wissen? Die wichtigsten Fakten:
Effizienz und Umweltfreundlichkeit: Wärmepumpen sind eine effiziente und umweltfreundliche Möglichkeit, Gebäude zu heizen und zu kühlen. Sie nutzen die in der Umwelt vorhandene Wärme und wandeln sie in nutzbare Energie um, was den Energieverbrauch senkt und die CO₂-Emissionen reduziert.
Rentabilität und Kosten-Nutzen-Verhältnis: Die Anschaffungskosten von Wärmepumpen sind in der Regel höher als bei herkömmlichen Heizungssystemen. Langfristig können jedoch die Einsparungen bei den Energiekosten dazu führen, dass sich die Investition auszahlt. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis hängt von Faktoren wie dem Energiepreis, der Gebäudegröße und dem individuellen Nutzungsverhalten ab.
Nachhaltigkeit und Effizienz: Insgesamt bieten Wärmepumpen eine nachhaltige und effiziente Möglichkeit, Gebäude zu beheizen und zu kühlen. Mit sorgfältiger Planung und Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten kann die Nutzung von Wärmepumpen sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll sein.
Förderprogramme und Zuschüsse: Es gibt verschiedene staatliche Förderprogramme und Zuschüsse, die die Anschaffungskosten von Wärmepumpen reduzieren und deren Rentabilität verbessern können.
Das Gebäudeenergiegesetz verlangt ab Mitte 2028, dass alle neuen Heizungen mindestens 65 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken. Dies gilt für Neubauten und Bestandsgebäude und ist Teil der Strategie der Bundesregierung, um bis 2045 klimaneutral zu werden. Derzeit basieren rund drei Viertel aller Heizsysteme auf fossilen Brennstoffen.
Alle ab dem 1. Januar 2024 eingereichte Bauanträge gelten als Neubauten. Hier müssen ab 2024 alle Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
Wichtig: Das Gesetz verpflichtet nicht zum Austausch bestehender Heizungen, solange sie reparierbar sind. Bei einem Totalausfall muss das neue System den Standards des GEG 2024 entsprechen. Übergangsfristen erlauben weiterhin die Installation fossiler Heizungen, um den Umstieg zu erleichtern.
>> Weitere Informationen zu förderfähigen Heizungsarten und Förderprogrammen finden Sie hier.
Wo kann eine GEG-Förderung beantragt werden?
Es gibt verschiedene Förderprogramme für Wärmepumpen, die je nach Land und Region variieren können. Es ist ratsam, sich bei den jeweiligen Förderstellen oder Energieberatern in Ihrer Nähe über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren, da sich die Programme regelmäßig ändern können.
Die wichtigsten Anlaufstellen für die Beantragung von Fördermitteln:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die BEG umfasst verschiedene Programme zur Förderung von energieeffizienten Gebäuden, darunter auch Wärmepumpen.
KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen an.
BAFA-Förderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt Zuschüsse für den Einbau von effizienten Wärmepumpen.
Länderförderprogramme: Viele Bundesländer bieten zusätzliche Förderungen für den Einsatz von Wärmepumpen an, die sich je nach Region unterscheiden können.
Welche Voraussetzungen sind für die Auszahlung der Fördermittel zu beachten?
Um den korrekten Ablauf einer GEG-Förderung einzuhalten, sollten Sie u.a. die folgenden Punkte beachten:
- Einhaltung der Energieeffizienzstandards: Das Heizungssystem muss den festgelegten Energieeffizienzstandards entsprechen, die im GEG definiert sind.
- Vorab-Antragstellung: Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Maßnahmen, die vor der Antragstellung begonnen wurden, sind in der Regel nicht förderfähig.
- Fachgerechte Planung und Durchführung: Die Maßnahmen müssen von einem Fachbetrieb geplant und durchgeführt werden, der die Anforderungen des GEG erfüllt und entsprechend qualifiziert ist.
- Dokumentation und Nachweise: Nach Abschluss der Maßnahmen müssen alle erforderlichen Nachweise und Dokumentationen, wie Rechnungen, Planungsunterlagen und Bestätigungen über die fachgerechte Ausführung, eingereicht werden. Erst nach dieser Prüfung erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
Natürlich ist auch hier zu beachten, dass diese Anforderungen je nach spezifischer Fördermaßnahme und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben variieren können.
Was kostet der Einbau einer Wärmepumpe und welche Fördermittel kommen aktuell in Frage?
Basisförderung (30 %)
Diese Förderung gibt es für alle Verbraucher, die einen fach- und sachgerechten Heizungstausch auf eine neue, förderfähige Wärmepumpe im Rahmen der BEG-Förderrichtlinie durchführen lassen.
Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 %)
Von diesem Bonus profitieren Sie, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung (unabhängig vom Alter) ersetzt. Wichtig: Die alte Heizung muss funktionsfähig sein, um den Bonus zu erhalten – Sie sollten den Heizungstausch also nicht unnötig hinauszögern!
Einkommensabhängiger Bonus (30 %)
Dieser neue Bonus wird gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nicht mehr als 40.000 Euro beträgt. Nachgewiesen wird das Einkommen über den Steuerbescheid des Finanzamts.
Effizienzbonus (5 %)
Von diesem Bonus kann Gebrauch gemacht werden, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreundliches, natürliches Kältemittel nutzt oder alternativ besonders effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschlossen werden.
Die Förderung ist auf maximal 70 % Zuschuss gedeckelt. Es werden Investitionskosten von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt, Sie erhalten also maximal 21.000 Euro Förderung.
Mit welchen Betriebskosten muss bei einer Wärmepumpe gerechnet werden?
Die Betriebskosten einer Wärmepumpe setzen sich hauptsächlich aus den Stromkosten für den Betrieb, regelmäßigen Wartungs- und Reparaturkosten sowie eventuellen Energieverlusten zusammen. Die Höhe dieser Kosten hängt von der Effizienz der Wärmepumpe, dem Strompreis, dem Wärmebedarf des Gebäudes und dem Wartungsaufwand ab.
Ein Rechenbeispiel:
- Ein Einfamilienhaus mit 120m² Wohnfläche
- Wärmebedarf: 20.000 kwh im Jahr
- Strompreis :18-25 cent/kwh
Art der Wärmepumpe | Anschaffungskosten | Einbaukosten | Erschließungskosten | Wartungskosten pro Jahr | Betriebskosten pro Jahr |
---|---|---|---|---|---|
Luftwärmepumpe (Luft-Wasser Wärmepumpe) | 9.000 - 17.000 € | 3.000 - 6.000€ | - keine - | 100 - 300 € | 1.030 - 1.450 € (bei JAZ:3,5) |
Erdwärmepumpe (Sole-Wasser WP) | 12.000 - 18.000 € | 4.000 - 5.000€ | 9.000 - 11.500 € | 100 - 300 € | 900 - 1.250 € (bei JAZ: 4) |
Grundwasserwärmepumpe (Wasser-Wasser WP) | 11.000 - 20.000 € | 4.000 - 5.000€ | 5.000 - 8.000 € | 150 - 350 € | 800 - 1.100 € (bei JAZ: 4,5) |
*JAZ= Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe.
Laut Energieberater und iad Makler André Klare sollte die Jahresarbeitszahl möglichst über 3 liegen, damit sich der Austausch rechnet.
Fazit: Wann lohnt sich der Einbau einer Wärmepumpe?
Die Anschaffungskosten von Wärmepumpen sind in der Regel höher als bei herkömmlichen Heizungssystemen, doch langfristig können die Einsparungen bei den Energiekosten dazu führen, dass sich die Investition auszahlt. Dies trägt zusätzlich zur Reduktion von CO₂-Emissionen und damit zum Klimaschutz bei. Aktuelle Förderprogramme können die Anschaffungskosten zudem erheblich senken und die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen deutlich verbessern. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis hängt von Faktoren wie dem Energiepreis, der Gebäudegröße und dem individuellen Nutzungsverhalten ab.
Wir bei iad Deutschland sind stolz auf die Kompetenzen echter Experten wie André Klare, der sein Fachwissen als zertifizierter Energieberater in seine Beratung und Bewertung von Immobilien einfließen lässt. Unsere selbstständigen Immobilienmakler bilden sich permanent fort und lernen von den Besten, um Ihnen eine umfassende Betreuung rund um den Immobilienkauf und -verkauf zu gewährleisten.
André Klare hat sich iad Deutschland im September 2022 als Immobilienmakler angeschlossen. Nur wenige Monate später trat auch seine Frau Jessica Klare dem Netzwerk selbstständiger Immobilienmakler bei. Gemeinsam widmen sie sich nun mit großem Engagement der Immobilienvermittlung in Leer, Ostfriesland. Dank Andrés Fachwissen als zertifizierter Energieberater liegt sein Kompetenzbereich in der energieeffizienten Beratung und Bewertung von Immobilien, wodurch er seinen Kunden einen umfassenden Service rund um den Immobilienkauf und -verkauf bieten kann.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.