Gebäudeenergiegesetz 2024 – das müssen Sie als Eigentümer und Immobilienkäufer wissen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 leitet einen bedeutenden Wandel zu erneuerbaren Energien im Bereich der Heizwärme ein. Es betrifft Eigentümer und Mieter gleichermaßen und zielt darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen signifikant zu verringern. Derzeit basiert die Mehrheit der Heizleistungen in deutschen Haushalten auf Gas und Öl. Das ist nicht nur belastend für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel.

Was ändert sich jetzt für Eigentümer, was schreibt das GEG für neue Heizsysteme vor, was ist das langfristige Ziel, welche Fristen gelten und besteht Anspruch auf Fördermöglichkeiten oder Zuschuss?

Genau das haben wir uns in diesem Beitrag gemeinsam mit Energieberater und iad Immobilienberater Andé Klare in Leer, Ostfriesland genauer angesehen.

Gebäudeenergiegesetz: Die wichtigsten Fakten

Am 01.01.2024 trat die Novellierung des GEG in Kraft. Nachfolgend schauen wir uns die Eckpunkte des Heizungsgesetzes genauer an.

Das erneuerbare Heizen im Überblick

Ab dem Jahr 2024 setzt Deutschland neue Maßstäbe in Sachen nachhaltige Beheizung von Wohnraum: Für alle neu installierten Heizsysteme wird eine Mindestquote von 65 Prozent an erneuerbaren Energien zur Pflicht. Diese Regelung tritt mit sofortiger Wirkung für alle Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten ab dem 1. Januar 2024 in Kraft und markiert einen wichtigen Schritt in Richtung klimafreundliche Wohnkonzepte.

Für existierende Immobilien sowie für Neubauprojekte, die außerhalb dieser Gebiete liegen, sind gestaffelte Fristen vorgesehen, um den Übergang zu erleichtern und allen Beteiligten ausreichend Zeit für die notwendigen Anpassungen zu geben. In großen Ballungsgebieten mit einer Bevölkerungszahl von über 100.000 Einwohnern wird der Einsatz von umweltfreundlichen Heizsystemen bis spätestens zum 30. Juni 2026 obligatorisch. In Gemeinden mit einer kleineren Einwohnerzahl ist dieser Umstellungsprozess bis zum 30. Juni 2028 zu vollziehen. Grundlage dafür bilden die jeweiligen kommunalen Wärmepläne, die bis dato vorliegen müssen.

Sollten Kommunen bereits im Vorfeld spezifische Maßnahmen sicherstellen, wie die Einrichtung eines Wärmenetzes, könnten sich dadurch individuelle Fristen ergeben, die eine frühere Umsetzung der umweltfreundlichen Heizlösungen erforderlich machen. Informieren Sie sich daher regelmäßig bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

 

 

Was passiert mit Bestandsheizungen?

Bestehende Heizsysteme, die noch funktionstüchtig sind, dürfen zunächst weiterhin in Betrieb bleiben, auch wenn Reparaturen erforderlich werden. Sollte jedoch eine komplette Erneuerung von Erdgas- oder Ölheizungen notwendig sein – sei es aufgrund irreparabler Schäden oder weil die Anlage älter als 30 Jahre ist –, sind für die Umstellung auf eine erneuerbare Heizlösung angemessene Übergangszeiträume von mehreren Jahren vorgesehen. In besonderen Härtefällen können Eigentümer von der Verpflichtung, auf erneuerbare Heizsysteme umzusteigen, ausgenommen werden.

Wichtig zu wissen ist zudem, dass der Einbau von Öl- und Gasheizungen auch noch zwischen dem 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2026 in Großstädten und bis zum 30. Juni 2028 in kleineren Kommunen erlaubt ist. Danach müssen diese jedoch ab 2029 schrittweise mehr erneuerbare Energien nutzen, beginnend mit 15 % im Jahr 2029 ansteigend bis auf 100 % bis zum Jahr 2045.

 

 

Diese Förderung erhalten Sie im Zuge Gebäudeenergiegesetz 2024 vom Bund

Die Bundesregierung unterstützt den Wechsel zu umweltfreundlichen Heizsystemen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, durch eine Vielzahl an Förderprogrammen, die sowohl Zuschüsse als auch Kredite mit niedrigen Zinssätzen umfassen. Alle Maßnahmen zielen darauf ab, eine breite Zugänglichkeit und finanzielle Machbarkeit des Übergangs zu gewährleisten und die finanziellen Belastungen Betroffener so gering wie möglich zu halten. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Förderung so gestaltet ist, dass auch Haushalte mit geringeren und mittleren Einkommen von dieser Umstellung profitieren.

Das sind die wichtigen Punkte zur Förderung der GEG-Sanierungspflicht:

  • Grundförderung: Alle Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützigen Vereine und Kommunen erhalten 30 Prozent der Kosten für den Austausch alter fossiler Heizungen.
  • Geschwindigkeitsbonus: Selbstnutzende Eigentümer können für den Austausch funktionsfähiger fossiler Heizungen einen Bonus erhalten. Dieser beträgt bis Ende 2028 20 Prozent und sinkt danach alle zwei Jahre um drei Prozent (17 Prozent ab 1. Januar 2029).
  • Einkommensabhängige Förderung: Zusätzliche 30 Prozent Förderung sind möglich, wenn das jährliche zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 € liegt.
  • Maximale Förderung: Insgesamt können bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden.
  • Fördersumme bei Einfamilienhäusern: Für den Heizungstausch sind maximal 30.000 € förderfähig, ebenso für die erste Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern. Für weitere Wohneinheiten gelten höhere Fördersätze.
  • Förderung für energetische Sanierungen: Zusätzliche Fördermittel können für Maßnahmen wie Gebäudedämmung, Fenstererneuerung, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung beantragt werden.

Welche Möglichkeiten lässt das GEG 2024 zu?

Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden verschiedene umweltfreundliche Heizungsoptionen gefördert, die den Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien vorsehen. Diese Optionen erlauben es, die gesetzlichen Anforderungen direkt zu erfüllen, ohne zusätzliche Berechnungen nachweisen zu müssen.

Dazu zählen:

1. Erneuerbare Wärmenetze

Wärmenetze versorgen Gebäude mit Wärme, die zentral erzeugt wird. Erneuerbare Wärmenetze nutzen dabei erneuerbare Energiequellen wie Biomasse, geothermische Energie oder solarthermische Energie sowie Abwärme aus industriellen Prozessen.

Vorteile: Sie reduzieren den Bedarf an individuellen Heizsystemen in jedem Gebäude und ermöglichen eine effiziente Verteilung von Wärme. Zudem können sie verschiedene Energiequellen kombinieren, was zu einer höheren Versorgungssicherheit und einer besseren Anpassung an saisonale Schwankungen führt.

2. Elektrische Wärmepumpen

Wärmepumpen nutzen die vorhandene Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder Boden, um Gebäude zu heizen.

Vorteile: Sie sind sehr effizient und reduzieren den Energieverbrauch deutlich im Vergleich zu traditionellen Heizsystemen. Wärmepumpen sind besonders umweltfreundlich, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben werden.

3. Stromdirektheizungen

Direktheizungen, wie Infrarotheizungen, konvertieren elektrischen Strom direkt in Wärme.

Vorteile: Sie sind einfach zu installieren und zu warten, bieten eine hohe Effizienz bei der direkten Erzeugung von Wärme und sind besonders in gut gedämmten Gebäuden eine kosteneffiziente Lösung.

4. Hybridheizungen

Die Systeme kombinieren zwei oder mehr Heiztechnologien, z. B. eine Wärmepumpe mit einem Gas- oder Biomassekessel.

Vorteile: Sie bieten eine flexible Energieversorgung und können je nach Verfügbarkeit und Kosten zwischen den Energiequellen wechseln. Dies sorgt für hohe Effizienz und Versorgungssicherheit.

5. Solarthermie

Solarthermieanlagen wandeln Sonnenlicht in Wärme um, die dann zur Gebäudeheizung oder Warmwasserbereitung genutzt wird.

Vorteile: Sie reduzieren den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen, indem sie kostenlose Solarenergie nutzen. Sie sind besonders effektiv in Kombination mit anderen Heizsystemen.

6. Biomasseheizungen

Diese Art der Heizungen verbrennt nachhaltig erzeugte Biomasse, wie Holzpellets oder Hackschnitzel, um Wärme zu erzeugen.

Vorteile: Biomasse ist eine erneuerbare Energiequelle und die Verbrennung ist CO₂-neutral, vorausgesetzt, die Biomasse wird nachhaltig produziert und genutzt.

7. Heizungen mit erneuerbaren Gasen

Hierbei greifen die Heizungen auf Gase wie Biomethan oder Wasserstoff zurück, die aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden.

Vorteile: Sie ermöglichen die Nutzung bestehender Gasinfrastruktur und Heiztechnologien, während sie gleichzeitig die Emissionen reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien fördern.

8. Wasserstofffähige Gasheizungen

Jene konventionellen Gasheizungen sind so konzipiert, dass sie auf den Betrieb mit Wasserstoff umgerüstet werden können.

Vorteile: Sie bieten eine zukunftssichere Investition, da sie die Umstellung auf eine vollständig erneuerbare Energiequelle ermöglichen, sobald Wasserstoff verfügbar und wirtschaftlich wird.

 

Wir bei iad Deutschland sind stolz auf die Kompetenzen echter Experten wie André Klare, der sein Fachwissen als zertifizierter Energieberater in seine Beratung und Bewertung von Immobilien einfließen lässt. Unsere selbstständigen Immobilienmakler bilden sich permanent fort und lernen von den Besten, um Ihnen eine umfassende Betreuung rund um den Immobilienkauf und -verkauf zu gewährleisten.

André Klare hat sich iad Deutschland im September 2022 als Immobilienmakler angeschlossen. Nur wenige Monate später trat auch seine Frau Jessica Klare dem Netzwerk selbstständiger Immobilienmakler bei. Gemeinsam widmen sie sich nun mit großem Engagement der Immobilienvermittlung in Leer, Ostfriesland. Dank Andrés Fachwissen als zertifizierter Energieberater liegt sein spezieller Kompetenzbereich in der energieeffizienten Beratung und Bewertung von Immobilien, wodurch er seinen Kunden einen umfassenden Service rund um den Immobilienkauf und -verkauf bieten kann.

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