Betriebskosten einer Immobilie – das sollten Sie wissen

Beim Unterhalt einer Immobilie fallen laufende Betriebskosten an, die Sie als Eigentümer und Hauptnutzer selbst tragen müssen. Vermieter legen die Nebenkosten in der Regel auf ihre Mieter um. Grundlage für die Umlegung der Betriebskosten sind die vereinbarten Vertragsbedingungen. Wenn diese nicht bestimmt sind, findet das entsprechende Gesetz Anwendung. Ferner werden Betriebskosten zur Kalkulation der Rendite herangezogen, wenn ein Immobilienkäufer in ein Objekt investiert.

Was aber hat es mit den Betriebskosten auf sich, was fällt unter die Betriebskosten und welche müssen Sie wirklich zahlen? Lesen Sie dazu in unserem nachfolgenden Artikel mehr.

 

Das Wichtigste zu Betriebskosten

•      Betriebskosten fallen laufend und wiederkehrend an.
•      Die Betriebskostenverordnung regelt, welche Betriebskosten Vermieter auf die Mieter umlegen können.
•      Gegen eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung können Sie Einspruch einlegen.

 

Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten oder auch als Nebenkosten bezeichnet, sind jene Kosten, die Sie für den laufenden Betrieb einer Immobilie einkalkulieren müssen. Dazu zählen beispielsweise Strom, die Wasserversorgung, die Instandhaltung und die Grundsteuer. Während Eigentümer bei Selbstnutzung die Aufwendungen selbst tragen, können Vermieter diese nahezu gänzlich auf ihre Mieter umlegen.

Welche Kosten als Betriebskosten gelten und damit angesetzt werden dürfen, regelt die Betriebskostenverordnung. Unter §2 Aufstellung der Betriebskosten sind alle typischen Posten zu finden, die bei der laufenden Nutzung einer Immobilie entstehen, inklusive der Grundbesitzabgabe:

•      Wasserversorgung
•      Entwässerung
•      Heizung
•      Straßenreinigung
•      Müllbeseitigung
•      Gebäudereinigung
•      Gartenpflege
•      Beleuchtung
•      Schornsteinreinigung
•      Gemeinschaftsantennenanlage
•      Wäschepflegeraum
•      Ungezieferbeseitigung
•      Personen- oder Lastenaufzug
•      Sach- und Haftpflichtversicherung
•      Hausmeister
•      Grundsteuer

 

Welche Betriebskosten müssen Mieter nicht zahlen?

Zu jenen Ausgaben, die Mieter nicht als Betriebskosten zahlen müssen, gehören:

•      Instandhaltungskosten
•      Reparaturkosten
•      Wartungskosten
•      Hausverwaltung
•      Rechtsschutzversicherung
•      Mietverlustversicherung
•      einmalige Dachrinnenreinigung
•      einmalige Schädlingsbekämpfung
•      Fassadenreinigung
•      Wohnungsleerstand
•      Erschließungsbeiträge
•      Straßenbaubeiträge
•      Kontoführungsgebühren, Zinsen, Porto für Briefe oder Telefongespräche

 

Wann müssen Betriebskosten entrichtet werden?

Bei einer monatlichen Vorauszahlung erhält der Mieter vom Vermieter die Nebenkostenabrechnung jährlich, spätestens bis zum Ablauf des Folgejahres. Ist das nicht der Fall, müssen mögliche Nachzahlungen nicht geleistet werden. Sollte der Mieter weniger verbraucht haben, bekommt er den Betrag in jedem Fall erstattet. Wichtig bei der Betriebskostenabrechnung ist die Angabe des Verteilerschlüssels, meist nach Wohnfläche oder Anzahl der Bewohner, die Nachprüfbarkeit und die Nachvollziehbarkeit.

Alternativ kann ein Vermieter die Betriebskosten auch mit einer Nebenkostenpauschale zur Kaltmiete abrechnen. In dem Fall wird ein Pauschalbeitrag geleistet. Dabei bleiben die Energiekosten unabhängig vom Verbrauch, was zur Folge hat, dass bei Preisanstiegen der Vermieter das Risiko trägt.

Ferner haben Mieter die Möglichkeit, die Betriebskostenabrechnung umfassend zu prüfen und bei Unstimmigkeiten innerhalb von 12 Monaten Widerspruch einzulegen. Sofern eine Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung zum Ergebnis hat, kann der Vermieter die monatliche Betriebskostenvorauszahlung erhöhen, auch wenn der Mieter dem widerspricht.

 

Wie kann man eine Betriebskostenabrechnung prüfen lassen?

Bestehen berechtigte Zweifel an der Richtigkeit einer Betriebsabrechnung, sollte diese im Idealfall von einem Fachanwalt, einem Mietrechtsexperten oder einem sachkundigen Mieterverein geprüft werden. Diese kennen sich umfassend mit den Richtlinien der Betriebskostenverordnung aus und können entsprechend auf dieser Grundlage eine professionelle Begutachtung durchführen.

 

Wie lassen sich Betriebskosten sparen?

Hohe Nachzahlungen bei einer Betriebskostenabrechnung können schnell zu einem Ärgernis werden. Doch schon kleine Veränderungen im Alltag können dazu beitragen, Betriebskosten zu sparen.

Effizientes Lüften und Heizen
Öffnen Sie lieber mehrmals am Tag für wenige Minuten gegenüberliegende Fenster zum Stoßlüften und passen Sie die Heiztemperaturen den Räumlichkeiten und Tageszeiten an.

Müllverbrauch reduzieren
Kaufen Sie vermehrt unverpackte Lebensmittel und nutzen Sie sinnvolle Alternativen wie Obstnetze oder Mehrwegbehälter. Muss Ihre Tonne weniger häufig geleert werden, sparen Sie bei der Position der Müllabfuhr.

Sparen Sie Wasser
Achten Sie auf Ihren Wasserverbrauch. Duschen Sie lieber, statt ein Vollbad zu nehmen und bauen Sie in Ihren Wasserhahn einen Durchflussbegrenzer sowie bei Ihrer Toilettenspülung eine Wasser-Stopp-Automatik ein.

Modernisierungen
Oftmals lohnt es sich, um langfristig Betriebskosten zu sparen, zu prüfen, wie es um die Dämmung, die Heizanlagen und die Fenster bestellt ist. Effektive Modernisierungsarbeiten rentieren sich oftmals schon nach wenigen Jahren.

Haben Sie noch weitere Fragen zu den Betriebskosten oder möchten Sie sich umfassend beraten lassen? Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem iad Berater in der Nähe.

 

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