Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden und endlich den Kaufvertrag unterschrieben? Herzlichen Glückwunsch. Damit haben Sie einen der wichtigsten Schritte bereits gemeistert. Damit Sie nun auch offiziell als Eigentümer gelten, müssen Sie Ihr Eigentum ins Grundbuch eintragen lassen. Was Sie dazu wissen müssen und wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie nachfolgend.
- Mit dem Grundbucheintrag sind Sie offiziell Eigentümer einer Immobilie.
- Neben den Eigentumsverhältnissen finden sich im Grundbuch auch Hinweise auf eventuelle finanzielle Belastungen.
- In der Grundbuchordnung ist der Ablauf des Grundbucheintrags genau definiert und reglementiert.
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein öffentliches juristisches Register und führt die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken. Alle Angaben zu einem Grundstück werden auf einer eigenen Seite dokumentiert. Verwaltet wird es vom Grundbuchamt. Neben dem Eigentümer und den Eigentumsverhältnissen befinden sich in dem Dokument Informationen über die Lage, die Größe, aber auch die Lasten, die Beschränkungen und das Grundpfandrecht.
Sie können bei berechtigtem Interesse einen Auszug aus dem Grundbuch beantragen. Das ist der Fall, wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen wollen, eine Sicherheit für die Finanzierung bei der Bank benötigen oder diese selbst als Sicherheit einsetzen wollen. Ob Ihr Grund zur Einsicht ausreicht, entscheidet das Grundbuchamt. Ferner haben in der Regel Notare, Gerichte, Behörden, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sowie Darlehensgeber und Gläubiger Recht auf Einsicht in das Grundbuch.
Ablauf der Grundbucheintragung
Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Beglaubigung durch den Notar wechselt eine Immobilie ihren Besitzer. Jedoch ist der Eigentümerwechsel erst offiziell, wenn der Vertragsunterzeichnung der Eintrag in das Grundbuch folgt. In der Grundbuchordnung ist der Verwaltungsakt genau definiert und reglementiert.
Die Durchführung erfolgt ebenso in Zusammenarbeit mit einem Notar. Dieser ist unter anderem dafür zuständig, sofort nach Vertragsunterschrift eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch zu veranlassen. Somit ist die Immobilie dem Käufer garantiert, da der Verkäufer das Objekt jetzt nicht mehr anderweitig verkaufen kann.
Lag eine Baukreditfinanzierung vor, wird auch die Grundschuld ins Grundbuch erfasst. Das hat zur Folge, dass die Bank während der Darlehenslaufzeit als Miteigentümer gilt. Wird der Kaufvertrag komplett an den Verkäufer übergeben, kann der Notar die endgültige Übertragung beim Grundbuchamt anfordern.
Bei den Eintragungen existieren insgesamt drei unterschiedliche Varianten:
- Auflassungsvormerkung
- Eintrag der Grundschuld
- Eigentümerumschreibung
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung wird nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags veranlasst und sichert dem Käufer die Immobilie, da der Verkäufer diese nun nicht mehr anderweitig verkaufen kann. Ebenso ausgeschlossen wird eine Belastung durch die Grundpfandrechte.
Eintrag der Grundschuld
Eine Baufinanzierung über Ihre Hausbank wird als Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Diese muss ebenso vom Notar beurkundet werden. Lassen Sie diese am besten schon bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags beurkunden.
Eigentümerumschreibung
Haben Sie den Kaufpreis an den Verkäufer überwiesen, veranlasst der Notar die Eigentümerumschreibung. Ist der Eintrag erfolgt, sind Sie offiziell der neue Eigentümer. Bedenken Sie zudem, dass Sie noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt an Ihren Notar weitergeben müssen, die belegt, dass Sie die Grunderwerbsteuer gezahlt haben.
Die Kosten des Grundbucheintrags kalkulieren Sie mit 1,5 Prozent des Kaufpreises. Diese setzen sich aus Notargebühren und den Gebühren für das Grundbuchamt zusammen.
Tipps für den Grundbucheintrag
Damit ein Grundbucheintrag möglichst unkompliziert und zügig erfolgen kann, können folgende Tipps dabei helfen:
- Bereiten Sie alle wichtigen Unterlagen und Dokumente so gut wie möglich vor.
- Reichen Sie diese auch stets umgehend ein.
- Beantragen Sie vor dem Kauf einer Immobilie Einsicht in das Grundbuch, um eventuelle Belastungen zu berücksichtigen.
- Wickeln Sie einen Grundbucheintrag immer mit einem Notar ab.
- Durch die Auflassungsvormerkung ist Ihnen Ihre Immobilie sicher. Auch, wenn der Grundbucheintrag etwas länger dauert.
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