Warum ist ein Notar beim Immobilienkauf so wichtig?

Ein Notar trägt die Verantwortung für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags einer Immobilie. Dies geschieht in Gegenwart des Immobilienkäufers sowie des Immobilienverkäufers. Gemäß der Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist in Deutschland die Involvierung eines Notars obligatorisch, sobald eine Immobilie den Eigentümer wechselt.

Darüber hinaus obliegt es dem Notar im Vorfeld zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für den Verkauf erfüllt sind und ob das Grundbuch keine bestehenden Grundschulden aufweist. Dafür nimmt der Notar Einsicht in das Grundbuch, welches detaillierte Informationen über den derzeitigen Eigentümer sowie über mögliche eingetragene Belastungen bereitstellt.

Auch die formelle Beantragung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch sowie die Registrierung einer Grundschuld, wenn der Kauf über ein Darlehen finanziert wird, gehört zu den Aufgaben des Notars. Dabei sichert die Grundschuld das Darlehen ab, indem das Grundstück als Sicherheit dient. Diese Schritte sind integraler Bestandteil des rechtlichen Rahmens, der den Eigentumswechsel und die Sicherung der Finanzierung bei Immobilientransaktionen gewährleistet.

Übersicht der notariellen Aufgaben im Kontext des Notartermins:

  • Umfassende Beratung der beteiligten Parteien vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags.
  • Initiierung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung ins Grundbuch zur Sicherung des Erwerbsanspruchs.
  • Versand der Mitteilung über die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung.
  • Weiterleitung der Unbedenklichkeitsbescheinigung an das Finanzamt, folgend auf die Entrichtung der Grunderwerbsteuer.

Wer bestimmt den Notar und trägt die Kosten?

Üblicherweise wählt der Käufer den Notar aus und trägt die Kosten, um das Risiko für den Verkäufer zu minimieren, sollte der Kauf nicht zustande kommen.

Ein Notartermin wird idealerweise festgelegt, sobald Einigkeit über den Preis besteht und der Käufer eine Finanzierungszusage seiner Bank hat. Für zusätzliche Sicherheit ist eine schriftliche Bestätigung des Käufers über die Übernahme der Notarkosten empfehlenswert.

Was kostet ein Notar?

Die Notargebühren sind gesetzlich durch das GNotKG festgelegt, basierend auf dem Wert des Kaufobjekts, typischerweise dem Kaufpreis. Für einen Immobilienkauf belaufen sich die Notar- und Grundbuchkosten zusammen auf etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises, wobei dieser Wert variieren kann.

 

 

Welche Unterlagen bedarf es bei einem Notartermin?

Bei einem Beurkundungstermin ist es wichtig, dass Sie ein gültiges Ausweisdokument für die Identitätsprüfung sowie Ihre Steuer-Identifikationsnummer bereithalten. Für Käufer, die eine Immobilienfinanzierung nutzen, ist zudem die Vorlage des Grundschuldformulars der Bank erforderlich. Die Darlehensauszahlung erfolgt nach der notariellen Beurkundung der Grundschuld. Optimalerweise liegt das Formular bereits vor dem Termin vor, um eine effiziente Vorbereitung zu ermöglichen. Eine nachträgliche Beurkundung bei späterem Eingang des Formulars ist möglich, was die Auszahlung der Finanzierungsmittel initiiert.

 

 

Grundbucheintrag ändern: Wie geht das?

Ein Ereignis wie Verkauf, Erbschaft oder Todesfall, die einen Eigentümerwechsel zur Folge haben, geht auch immer mit einer Änderung des Grundbucheintrags einher.

Wann aber ist das wirklich der Fall, können Sie Ehepartner auch nachträglich eintragen lassen und wer bekommt Einsicht ins Grundbuch?

Einblick in das Grundbuch

Um das Grundbuch einzusehen, müssen Sie das Amtsgericht kontaktieren, das für das Grundstück zuständig ist. Allerdings ist das Grundbuch nicht öffentlich zugänglich. Ein berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden. Eigentümer oder Personen mit einem rechtlichen Anspruch am Grundstück, wie eine Vormerkung, erhalten meist zügig Einblick. Interessierte Mieter oder Käufer ohne nachgewiesenes Interesse haben jedoch keinen Anspruch.

Änderungen im Grundbuch

Eine Änderung im Grundbuch ist notwendig, wenn Sie durch Kauf oder Erbschaft neuer Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie werden. Die offizielle Eintragung als Besitzer erfolgt ausschließlich über die bereits erklärte Aktualisierung des Grundbucheintrags durch einen Notar. Nicht nur bei Eigentümerwechseln, sondern auch bei der Eintragung oder Änderung anderer Rechte am Grundstück sowie bei Korrekturen fehlerhafter Einträge muss das Grundbuch angepasst werden.

Ehepartner nachträglich eintragen lassen

Um einen Ehepartner nachträglich ins Grundbuch eintragen zu lassen, ist ein Vertrag über die ehebedingte Zuwendung erforderlich, idealerweise mit anwaltlicher Beratung. Dieser muss notariell beurkundet werden, wobei der Notar angibt, welche Unterlagen benötigt werden. Zu beachten ist, dass hierfür Notar- und Grundbuchkosten anfallen.

Die Änderung im Grundbuch durch den Notar kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, wobei die Schnelligkeit des Prozesses von der Verfügbarkeit der erforderlichen Dokumente abhängt. Die Kosten für die Eintragung belaufen sich ungefähr auf 1,5 Prozent des Immobilienwerts, aufgeteilt in Notar- und Grundbuchkosten.

Grundbucheintrag umschreiben bei Trennung oder Scheidung

Bei einer Trennung oder Scheidung ist es entscheidend, eine Einigung bezüglich des gemeinsamen Eigentums zu erreichen, insbesondere wenn beide Partner im Grundbuch verzeichnet sind.

Eine Lösung kann darin bestehen, die Eigentumsanteile auf einen Partner zu übertragen, was durch einen Notar oder direkt beim Grundbuchamt erfolgen kann. Sollte das Eigentum mit einem Immobiliendarlehen finanziert worden sein, ist zudem die Absprache mit der finanzierenden Bank erforderlich.

 

 

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