Das ABC des Immobilienkaufs: Schlüsselbegriffe einfach erklärt

Frau liest in einem Buch

Die Komplexität des Immobilienkaufs kann Anfänger und selbst erfahrene Käufer ins Straucheln bringen. Bei der Vielzahl von Fachbegriffen, auf die Sie unweigerlich beim Immobilienkauf treffen, kann man schon einmal leicht den Überblick verlieren. Zeitgleich ist es wichtig, dass Sie die Bedeutung der grundlegendsten Begrifflichkeiten kennen, um am Ende mit einem guten Gefühl eine Entscheidung zu treffen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die wichtigsten Schlüsselbegriffe, die für den Immobilienkauf relevant sind.

 

 

Die Sprache der Immobilienwelt sprechen

Wenn Sie über den Kauf einer Immobilie nachdenken, werden Sie schnell feststellen, dass die Branche ihre eigene, spezielle Sprache hat. Begriffe wie „Maklercourtage“, „Grundbucheintrag“ oder „Hypothek“ sind im Makleralltag keine Besonderheit, können aber beim Käufer zu Fragen führen. Erst, wenn Sie verstehen, was hinter den Begrifflichkeiten steckt, sind Sie in der Lage, Gespräche mit Maklern, Banken und anderen Parteien souverän zu führen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

 

 

Eigentumswohnung: Wohnung in einem größeren Gebäude, die Sie kaufen können. Sie besitzen dann diesen spezifischen Teil des Gebäudes.

Teileigentum: Kauf von Teilen eines Gebäudes, die nicht zu Wohnzwecken dienen, z. B. Gewerberäume.

Miteigentumsanteil: Anteil, den Sie an einem Gebäude haben, wenn Sie eine Eigentumswohnung darin kaufen.

Gemeinschaftseigentum: Teile eines Gebäudes, die allen Eigentümern gemeinsam gehören, z. B. das Treppenhaus oder der Garten.

Sondernutzungsrecht: Recht eines Wohnungseigentümers, einen bestimmten Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, wie einen bestimmten Parkplatz oder einen Teil des Gartens.

Wohnfläche: Die gesamte Fläche aller Räume in einer Wohnung oder einem Haus, die zum Wohnen genutzt werden können.

Grundfläche: Fläche, die ein Gebäude auf dem Grundstück einnimmt.

Nebenkosten: Kosten, die zusätzlich zur Miete anfallen. Sie beinhalten die Kosten für Heizung, Wasser und Abfallentsorgung u. v. m.

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG): Gruppe von Personen, die alle eine Wohnung in demselben Gebäude besitzen. Sie treffen gemeinsame Entscheidungen über das Gebäude und dessen Verwaltung.

Instandhaltungsrücklage: Geld, das von den Eigentümern eines Gebäudes zur Seite gelegt wird, um zukünftige Reparaturen oder Verbesserungen am Gebäude zu bezahlen.

Maklercourtage: Bezahlung, die ein Immobilienmakler für seine Arbeit bekommt. Wenn Sie über einen Makler ein Haus kaufen, zahlen Sie ihm eine Provision für seine Dienste.

Erbpacht: Hierbei kaufen Sie nicht das Land, auf dem Ihr Haus steht, sondern pachten es für einen bestimmten Zeitraum. Das Haus gehört Ihnen, das Land jedoch nicht.

Notarvertrag: Dies ist ein Vertrag, der beim Kauf einer Immobilie vor einem Notar geschlossen wird. Er beinhaltet alle Details des Kaufs und ist rechtsverbindlich.

Vorkaufsrecht: Wenn jemand ein Vorkaufsrecht auf eine Immobilie hat, hat er das Recht, sie zu kaufen, bevor sie an jemand anderen verkauft wird.

Auflassung: Eine Erklärung, die der Verkäufer einer Immobilie abgibt, in der er seine Absicht bekundet, das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer zu übertragen.

Grundschuld: Das Recht, das der Bank gegeben wird, wenn Sie ein Darlehen aufnehmen, um eine Immobilie zu kaufen. Es dient als Sicherheit für die Bank.

Beleihungswert: Wert, den eine Bank einer Immobilie zumisst, wenn sie entscheidet, wie viel Geld sie Ihnen leihen wird.

Lastenfreistellung: Verpflichtung des Verkäufers, die Immobilie von allen Schulden oder Belastungen zu befreien, bevor sie an Sie verkauft wird.

Energieausweis: Dokument, das angibt, wie energieeffizient eine Immobilie ist. Es gibt Informationen über den Energieverbrauch und die Kosten für Heizung und Strom.

Finanzierung, Hypothek, Grundbuch: Der Immobilienkauf ist mitunter eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben und geht mit einer hohen, finanziellen Aufwendung einher. Um finanzielle Entscheidungen sicher treffen zu können, kann es von Vorteil sein, die nachfolgende Terminologie zu kennen.

Hypothek: Wenn Sie ein Darlehen aufnehmen, um eine Immobilie zu kaufen, ist das die Hypothek. Sie ist eine Sicherheit für die Bank, falls Sie das Darlehen nicht zurückzahlen können.

Finanzierung: Prozess, bei dem Sie das Geld beschaffen, das Sie brauchen, um eine Immobilie zu kaufen. Das kann durch ein Darlehen von einer Bank geschehen oder durch Ihre eigenen Ersparnisse.

Grundbuch: Öffentliches Register, das alle Eigentumsverhältnisse von Grundstücken und Immobilien festhält. Der Eintrag beweist, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer einer Immobilie sind.

Darlehen: Geld, das Sie von einer Bank oder einer anderen Institution leihen, um eine Immobilie zu kaufen. Sie müssen das Geld über einen bestimmten Zeitraum zurückzahlen, oft mit Zinsen.

Annuität: Jährlicher Betrag, den Sie zahlen, um Ihr Darlehen zurückzuzahlen. Es enthält einen Teil des geliehenen Geldes (die Tilgung) und einen Teil der Zinsen.

Zinsbindung: Vereinbarung mit der Bank, dass der Zinssatz für Ihr Darlehen für eine bestimmte Zeit gleich bleibt.

Schufa: Organisation in Deutschland, die Informationen über die Kreditwürdigkeit von Personen sammelt. Banken verwenden diese Informationen, um zu entscheiden, ob sie Ihnen ein Darlehen geben.

Eigenkapital: Geld, das Sie selbst in den Kauf einer Immobilie investieren, im Gegensatz zu Geld, das Sie leihen.

Fremdkapital: Geld, das Sie leihen, um eine Immobilie zu kaufen, im Gegensatz zu Geld, das Sie selbst investieren.

Tilgung: Prozess, bei dem Sie Ihr Darlehen zurückzahlen. Jede Zahlung, die Sie leisten, wird zur Tilgung des Darlehens verwendet.

 

Vertragsterminologie entschlüsselt

Auch rund um den Vertrag gibt es bestimmte Begriffe, die Sie verstehen sollten, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben. Die grundlegendsten haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst.

 

Kaufvertrag: Zentrales Dokument bei jedem Immobilienkauf. In ihm sind alle Einzelheiten des Kaufs festgehalten, wie beispielsweise der Kaufpreis, das Datum des Eigentumsübergangs und alle speziellen Bedingungen oder Vereinbarungen.

Auflassungsvormerkung: Dient als vorläufiger Eigentumsschutz für den Käufer gegen Dritte. Sie wird im Grundbuch eingetragen und sichert den Käufer ab, indem sie sein zukünftiges Eigentum offiziell bekannt macht.

Auflassung: Juristischer Begriff, der die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer bezeichnet, das Eigentum an der Immobilie zu übertragen. Die Auflassung muss notariell beurkundet werden und ist ein wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrags.

Gewährleistungsausschluss: Klausel im Kaufvertrag besagt, dass der Verkäufer keine Garantie für Mängel an der Immobilie übernimmt, die nach dem Verkauf auftreten könnten. Meistens sind solche Klauseln bei Immobilienkäufen von Privat standardmäßig enthalten.

Notarbestätigung: Ein Notar ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Parteien eines Immobilienkaufs über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Die Notarbestätigung dokumentiert, dass diese Aufklärung stattgefunden hat und der Kaufvertrag entsprechend den gesetzlichen Anforderungen abgeschlossen wurde.

Grundschuldbestellung: Bei der Finanzierung einer Immobilie verlangt die Bank in der Regel eine Sicherheit, die in Form einer Grundschuld gewährt wird. Diese wird im Grundbuch eingetragen und gibt der Bank das Recht, die Immobilie zu verkaufen, falls der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Rangvorbehalt: Klausel, die es einem Gläubiger ermöglicht, zukünftig eine zusätzliche Sicherheit im Grundbuch einzutragen, die trotz späterer Eintragung einen höheren Rang als andere Belastungen einnimmt.

Abtretung: Im Immobilienkontext bezeichnet die Abtretung in der Regel die Übertragung von Forderungen, z. B. Mietforderungen, vom bisherigen Eigentümer auf den neuen.

Übergabe: Die tatsächliche Übergabe der Immobilie vom Verkäufer an den Käufer ist der physische Akt, bei dem der Käufer die Kontrolle über die Immobilie erhält. Normalerweise wird bei der Übergabe ein Protokoll erstellt, das den Zustand der Immobilie dokumentiert.

Übernahme: Im Zusammenhang mit Immobilien meist die Übernahme von bestehenden Mietverträgen durch den neuen Eigentümer. Die Mieter haben in diesem Fall das Recht, in der Immobilie zu bleiben und der neue Eigentümer übernimmt die Rolle des Vermieters.

 

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