Handwerkerleistungen in der Steuererklärung absetzen – So sparen Sie bares Geld!

Handwerkerleistungen steuerlich absetzen - iad Deutschland

Die jährliche Steuererklärung ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance, die Haushaltskasse aufzubessern. Besonders interessant für Privatpersonen und Vermieter ist die Möglichkeit, in der Steuererklärung Handwerkerleistungen abzusetzen. Mit diesem Steuervorteil können Sie einen Teil der Kosten für Renovierungen, Reparaturen oder Modernisierungen von Ihrer Steuerlast abziehen. Doch wie funktioniert das genau? Welche Arbeiten sind absetzbar, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick, damit Sie diese Steuervergünstigung optimal nutzen können.

 

Warum sich das Absetzen von Handwerkerleistungen lohnt

Das Absetzen von Handwerkerkosten bietet eine attraktive Möglichkeit, bares Geld zu sparen. Der Gesetzgeber gewährt Steuervergünstigungen für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen, zu denen auch Handwerkerarbeiten gehören. Pro Jahr können 20 % der Arbeitskosten, maximal jedoch 1200 EUR, von der Steuer abgezogen werden.

Das bedeutet, dass Sie nicht nur von einer verbesserten Wohnqualität profitieren, sondern auch finanziell entlastet werden. Vor allem bei größeren Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen lohnt sich dieser Steuervorteil.

Ebenso tragen steuerlich geförderte Handwerkerleistungen zur Werterhaltung und -steigerung von Immobilien bei. Eine energetische Sanierung kann beispielsweise langfristig Energiekosten senken und den Wert Ihrer Immobilie erhöhen. Dies ist besonders für Eigentümer interessant, die ihr Eigentum zukünftig verkaufen oder vermieten möchten.

 

 

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Handwerkerkosten absetzen: Was ist steuerlich absetzbar?

Nicht jede Handwerkerleistung kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Absetzbar sind grundsätzlich Arbeiten, die in Ihrem Haushalt oder auf Ihrem Grundstück durchgeführt werden.

 

Beispiele für Handwerkerleistungen die in der Steuererklärung geltend gemacht werden können: 
  • Renovierung und Sanierung: Streichen von Wänden, Tapezierarbeiten, Erneuerung von Fußböden, Sanierung des Badezimmers
  • Instandhaltung: Reparaturen an der Heizung, Wartung der Sanitäranlagen, Dachreparaturen
  • Modernisierung: Austausch von Fenstern oder Türen, Installation energiesparender Heizungen
  • Außenarbeiten: Pflasterarbeiten, Gartengestaltung, Reparatur von Terrassen oder Balkonen

 

Ausgeschlossen sind jedoch reine Materialkosten. Das Finanzamt erkennt nur die Arbeitszeit der Handwerker, Anfahrtskosten und eventuelle Maschinenkosten an.

Auch kleinere Arbeiten wie die Reparatur von Elektrogeräten oder das Reinigen von Dachrinnen können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

 

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Damit das Finanzamt in der Steuererklärung Handwerkerleistungen berücksichtigt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein: 

  • Bezahlung per Überweisung: Die Rechnung muss unbar, also per Überweisung, bezahlt werden. Barzahlungen sind nicht absetzbar.
  • Korrekte Rechnung: Die Rechnung des Handwerkers muss detailliert sein und die Arbeitskosten separat ausweisen. Eine pauschale Rechnung wird nicht akzeptiert.
  • Wohnungsnutzung: Die Immobilie, in der die Arbeiten durchgeführt werden, muss von Ihnen selbst genutzt werden. Bei vermieteten Immobilien gelten andere Regeln.
  • Höchstgrenze einhalten: Maximal können 1200 EUR pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden, was 20 % von maximal 6000 EUR Arbeitskosten entspricht.

 

Wichtige Info:

Die Leistungen müssen in einem inländischen Haushalt erbracht werden.

 

Ein weiterer Punkt, den Sie beachten sollten: Wenn die Arbeiten sowohl privat als auch gewerblich genutzte Räume betreffen, wird der steuerlich absetzbare Anteil anteilig berechnet. Hier sollten Sie genaue Aufzeichnungen führen, um Missverständnisse mit dem Finanzamt zu vermeiden.

 

So setzen Sie Handwerkerrechnungen richtig ab

Der Prozess zum Absetzen von Handwerkerleistungen ist unkompliziert, wenn Sie folgende Schritte beachten:

  • Rechnung sorgfältig prüfen: Die Rechnung des Handwerkers sollte Arbeits-, Material- und Fahrtkosten klar voneinander trennen.
  • Belege sammeln: Heben Sie die Rechnung und den Überweisungsbeleg gut auf, da diese Nachweise vom Finanzamt verlangt werden können.
  • Eintrag in der Steuererklärung: Tragen Sie die Kosten in der Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ Ihrer Steuererklärung ein.

 

Unser Tipp:

Nehmen Sie bei Unsicherheiten die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch oder nutzen Sie eine Steuersoftware, die Sie durch den Prozess führt.

 

 

 

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Besondere Regeln für Vermieter

Als Vermieter können Sie ebenfalls Handwerkerkosten absetzen, jedoch gelten hier andere Regeln. Während Privatpersonen die Leistungen im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen, können Vermieter die Kosten als Werbungskosten geltend machen.

Beispiele für typische absetzbare Handwerkerleistungen bei Vermietung:

  • Instandhaltung von Heizungen
  • Sanierung von Mietwohnungen
  • Reparaturen an Gemeinschaftseigentum 

Die Kosten werden direkt mit den Mieteinnahmen verrechnet, was zu einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens führt.

Vermieter sollten darauf achten, dass die Arbeiten in direktem Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Arbeiten an der eigenen Wohnung, die nicht für die Mietnutzung vorgesehen ist, können nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.

 

Grenzen und Ausnahmen

Trotz der attraktiven Steuervergünstigungen gibt es Grenzen und Ausnahmen, die Sie beachten sollten:

  • Keine Materialkosten: Nur die Arbeitskosten der Handwerker sind absetzbar. Materialkosten wie Farbe, Fliesen oder Werkzeuge sind nicht steuerlich absetzbar.
  • Maximalbetrag: Pro Jahr können bei selbstgenutztem Eigentum maximal 1200 EUR von der Steuer abgezogen werden. Wer größere Projekte plant, sollte diese auf mehrere Jahre verteilen, um die Höchstgrenze besser auszunutzen.
  • Nicht anerkannt: Arbeiten, die im Ausland oder an einer gewerblich genutzten Immobilie durchgeführt werden, sind nicht absetzbar.

 

5 Tipps zur optimalen Nutzung
  1. Planung ist alles: Teilen Sie größere Renovierungsmaßnahmen auf mehrere Jahre auf, um die Höchstgrenze von 1200 EUR in vollem Umfang auszunutzen.
  2. Nachweise sammeln: Bewahren Sie alle Rechnungen und Überweisungsbelege mindestens 10 Jahre auf, um bei Rückfragen des Finanzamtes gewappnet zu sein.
  3. Steuerberatung nutzen: Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, die Absetzbarkeit von Handwerkerkosten optimal auszuschöpfen und mögliche Fehler zu vermeiden.
  4. Förderprogramme prüfen: Neben der steuerlichen Absetzbarkeit gibt es oft staatliche Förderprogramme, die sich mit den Steuervergünstigungen kombinieren lassen.
  5. Frühzeitig planen: Wenn größere Reparaturen oder Modernisierungen anstehen, lohnt es sich, im Vorfeld eine Liste der geplanten Maßnahmen zu erstellen. So können Sie besser einschätzen, wie viel Sie steuerlich geltend machen können.

Fazit: Mit Handwerkerkosten Steuern sparen

Das Absetzen von Handwerkerleistungen in der Steuererklärung ist eine einfache und effektive Möglichkeit, die Steuerlast zu senken. Egal, ob Renovierung, Instandhaltung oder Modernisierung – nutzen Sie die steuerlichen Vorteile, um bares Geld zu sparen.

Wenn Sie die Voraussetzungen und Regeln beachten, können Sie bis zu 1200 EUR jährlich von Ihrer Steuer absetzen. Ein sorgfältiger Umgang mit Rechnungen und Belegen sowie eine clevere Planung lohnen sich doppelt – für Ihre Immobilie und für Ihre Finanzen.

Nutzen Sie diese Chance und machen Sie Ihre Steuererklärung zu einem echten Sparinstrument!

 

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