Die Investition und der Kauf einer Denkmalschutzimmobilie bieten neben einem einmaligen Wohnerlebnis auch steuerliche Vorteile und die Schaffung einer attraktiven Kapitalanlage. Hätten Sie gedacht, dass Denkmalimmobilien zu den Top-Investments gehören, wenn es um Sachwerte geht? Was Denkmalschutzimmobilien überhaupt sind, warum sich diese als Eigenheim oder Mietobjekt lohnen und welche Pflichten Sie eingehen, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.
Das Wichtigste zu Denkmalschutzimmobilien
- Denkmalschutzimmobilien sind nicht nur Investitionen, sie sind auch kulturelle Güter, deren Erhaltung und Pflege besondere Anforderungen stellt.
- Bei richtiger Planung und Umsetzung kann die Investition in eine Denkmalschutzimmobilie eine attraktive Rendite bieten, verbunden mit steuerlichen Vorteilen.
- Denkmalschutzimmobilien erfordern eine fundierte Kenntnis des Denkmalschutzrechts und der Besonderheiten solcher Immobilien.
Was bedeutet Denkmalschutz?
Unter Denkmalimmobilien fallen allen voran historische Bauwerke aus allen Epochen und Dekaden. Der Denkmalschutz an sich ist ein rechtlicher Status, der jenen Gebäuden zugesprochen wird, deren Erhalt aufgrund eines historischen, kulturellen oder wissenschaftlichen Werts für die kommenden Generationen wichtig ist. Er wurde geschaffen, um sicherzustellen, dass die Zeitzeugen der Vergangenheit nicht ohne Weiteres verändert, abgerissen oder sonst wie beeinträchtigt werden.
In Deutschland wird der Denkmalschutz von den Ländern geregelt, die jeweils eigene Denkmalschutzgesetze erlassen haben. Diese wiederum legen fest, welche Arten von Objekten unter Denkmalschutz gestellt werden können, und regeln die Pflichten und Rechte der Eigentümer von denkmalgeschützten Objekten. Generell werden Gebäude, die aufgrund ihres Alters, ihrer Architektur, ihrer historischen Bedeutung oder ihres kulturellen Werts als schützenswert erachtet werden, als Denkmäler eingestuft.
Oftmals missverstanden, bedeutet Denkmalschutz nicht, dass ein Gebäude nicht verändert oder genutzt werden darf. Vielmehr geht es darum, dass eine Änderung den Charakter und die historische Bedeutung des Gebäudes bewahrt. Hierbei spielt die sogenannte denkmalgerechte Sanierung eine zentrale Rolle: Sie soll die Substanz des Gebäudes erhalten und gleichzeitig dessen Nutzung ermöglichen.
Wie erkennen Sie Denkmalschutzimmobilien?
Einen ersten Anhaltspunkt, wie Sie eine Denkmalschutzimmobilie erkennen, gibt die Fassade des Gebäudes selbst. Viele denkmalgeschützte Immobilien haben charakteristische Merkmale, die auf ihren historischen oder kulturellen Wert hinweisen. Das können bestimmte architektonische Details, zum Beispiel Fachwerk, Ornamente oder spezielle Baustile, sein.
Jedoch ist die äußere Erscheinung allein nicht immer ausschlaggebend. Es gibt auch viele unscheinbare Objekte, die dennoch unter Denkmalschutz stehen. Sicheren Aufschluss gibt in dem Fall das Denkmalverzeichnis, das von den Denkmalschutzbehörden geführt wird und alle denkmalgeschützten Objekte enthält.
Außerdem kann es hilfreich sein, einen Experten zurate zu ziehen. Ein Architekt, ein Immobilienmakler oder ein Denkmalschützer sieht oft auf den ersten Blick, ob ein Gebäude denkmalgeschützt ist und kann Sie darüber informieren, was das für Sie als möglichen Investor bedeutet. Bedenken Sie, dass Denkmalschutz auch heißt, bestimmte Pflichten zu erfüllen, die Sie vor dem Kauf in Ihre Planung einbeziehen sollten.
Rechtliche Ansprüche an Denkmalschutzimmobilien
Wenn Sie eine Denkmalschutzimmobilie erwerben, übernehmen Sie nicht nur die Verantwortung für ein Stück Geschichte, sondern auch eine Reihe von rechtlichen Verpflichtungen. Diese ergeben sich aus den Denkmalschutzgesetzen der Länder und der Gemeinden.
Eine der wichtigsten ist die Pflicht zur Erhaltung des Denkmals. Das bedeutet, dass Sie das Gebäude in einem Zustand halten müssen, der seinen historischen oder kulturellen Wert widerspiegelt. Sie dürfen das Gebäude nicht ohne Weiteres abreißen, verändern oder in einer Weise nutzen, die das Denkmal gefährdet.
Wenn Sie Umbau- oder Sanierungsarbeiten planen, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Diese prüft, ob die geplanten Maßnahmen mit dem Denkmalschutz vereinbar sind. Dabei geht es nicht nur um große Veränderungen, wie zum Beispiel einen Anbau oder eine Aufstockung. Auch scheinbar kleine Eingriffe, wie das Streichen der Fassade oder der Austausch von Fenstern, sind in den meisten Fällen denkmalrechtlich relevant. Egal, welche Maßnahmen Sie bei einer Denkmalschutzimmobilie planen und durchführen wollen, holen Sie sich immer die Rückversicherung der Denkmalschutzbehörde. Im schlimmsten Fall müssen Sie die Umbauten auf eigene Kosten wieder rückgängig machen.
Ebenso essenziell ist die Instandhaltung der Immobilie. Sie als Eigentümer sind verpflichtet, das Gebäude instandzuhalten und notwendige Reparaturen durchzuführen. Auch hier müssen alle Arbeiten denkmalschutzkonform sein. Das kann bedeuten, dass Sie spezielle Materialien wie Backsteinziegel verwenden müssen. Informieren Sie sich vorab gut und seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst.
Finanzielle Vorteile beim Investieren in Denkmalschutzimmobilien
Einer der Hauptgründe für die Attraktivität einer Investition in Denkmalschutzimmobilien sind die steuerlichen Vorteile, die der Gesetzgeber für die Erhaltung und Pflege von Denkmälern gewährt.
Wenn Sie eine Denkmalschutzimmobilie kaufen und sanieren, können Sie die Kosten der Sanierung in der Regel steuerlich geltend machen. Dies ist in § 7i und § 10f des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Dort ist festgelegt, dass die Kosten für die Erhaltung und sogenannte Modernisierungsmaßnahmen an Baudenkmälern über einen bestimmten Zeitraum von der Steuer abgesetzt werden können.
Stichwort Denkmal AfA (Absetzung für Abschreibung): Diese erlaubt Ihnen, die Sanierungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Das bedeutet:
- Für Investoren besteht die Möglichkeit, über einen Zeitraum von acht Jahren jeweils 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils 7 Prozent der Kosten für die Sanierung abzusetzen. Dies deckt insgesamt 100 Prozent der anfallenden Kosten ab.
- Personen, die das Objekt selbst bewohnen, haben die Option, über einen Zeitraum von zehn Jahren jeweils 9 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen. Dies entspricht 90 Prozent der Gesamtkosten.
- Bei einem baulichen Denkmal fällt keine Abgeltungssteuer an. Sollte es zu einem Wiederverkauf kommen, sind die daraus resultierenden Gewinne steuerfrei, sofern die zehnjährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist. Dies gilt ausschließlich für Privatpersonen.
Zudem werden oft öffentliche Fördermittel für den Erhalt und die Sanierung von Denkmälern bereitgestellt. Diese können zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Krediten oder direkten Zuschüssen gewährt werden. Die Förderprogramme werden von der KfW-Bank oder den Ländern und Gemeinden angeboten.
Ein weiterer finanzieller Vorteil ergibt sich aus der Wertsteigerung der Immobilie. Denkmalgeschützte Gebäude sind oft in attraktiven Lagen erhältlich und haben einen besonderen Charme, der sie für viele Menschen attraktiv macht. Wenn Sie das Gebäude denkmalgerecht sanieren und erhalten, kann das seinen Wert erheblich steigern.
Für wen sind Denkmalimmobilien sinnvoll?
Denkmalimmobilien stellen eine attraktive Anlageoption für Investoren dar. Kapitalanleger, die nach Möglichkeiten zur Steueroptimierung suchen, können von den hohen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren, die Denkmalimmobilien bieten.
Auch Eigentümer, die die Immobilie selbst nutzen wollen, können von den Abschreibungsmöglichkeiten profitieren und gleichzeitig den historischen Charme und Charakter genießen. So verbindet der Besitz und die Nutzung einer Denkmalimmobilie finanzielle Vorteile mit einem einzigartigen Wohngefühl.
Für langfristig orientierte Anleger bieten Denkmalimmobilien gleichermaßen eine attraktive Option. Historische Gebäude befinden sich oft in begehrten Lagen und können daher stabile Mieteinnahmen generieren. Dies kann zu einer kontinuierlichen Rendite führen, die die Investition über die Jahre hinweg rentabel macht.
Denken Sie darüber, eine Denkmalimmobilie zu kaufen? Gerne unterstützen wir Sie dabei. Nehmen Sie gerne Kontakt zu Ihrem iad Berater auf. Wir freuen uns auf Sie!