Hausverkauf: wann erhalte ich das Geld?

Ein Hausverkauf hat immer zwei Werte. Einerseits den immateriellen Wert, der sich auf die Emotionen bezieht, die mit einem Hausverkauf einhergehen und anderseits den materiellen Wert, also der Geldfluss bei einem Immobiliengeschäft. In diesem Beitrag wollen wir einen Blick auf den materiellen Wert werfen.

Viele Immobilienverkäufer fragen sich bei einem Hausverkauf, wann Sie das Geld erhalten. Während die einen keine große Eile haben, benötigen andere wiederum die vertraglich vereinbarte Kaufsumme dringend. Daher ist es bei einem Hausverkauf wichtig zu wissen, wann das Geld kommt und wann es auf dem Konto eingeht. Wir haben uns Fristen, Bedingungen und Voraussetzungen einmal für Sie näher angesehen und klären die Frage, wann Sie das Geld nach einem Hausverkauf erhalten.

Der Hausverkauf und Geldeingang auf einen Blick:

  • Bis alle Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann es mehrere Wochen dauern.
  • Nachdem die Zahlungsaufforderung bzw. Kaufpreisfälligkeitsmitteilung durch den Notar erfolgt, ist der Betrag innerhalb von 14 Tage zu zahlen.
  • Wird die Frist vom Käufer nicht eingehalten, greift die Zwangsvollstreckungsklausel.
  • Der Kaufpreis ist mit einer Einmalzahlung zu begleichen. Alternativen wie eine Ratenzahlung oder Teilzahlung müssen im Kaufvertrag geregelt werden.

Wann ist beim Hausverkauf mit dem Geld zu rechnen?

Ein Kaufvertrag setzt in Deutschland die Abwicklung über ein Notariat voraus. Um die sogenannte Kaufpreisfälligkeitsmitteilung, also die Zahlungsaufforderung, an den Käufer zu übermitteln, müssen zunächst alle relevanten Dokumente vorliegen und alle Bedingungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem:

  • Das Vorkaufsrecht durch eine andere Person oder eine Gemeinde ist ausgeschlossen.
  • Das Grundstück ist unbelastet.
  • Vermerkt des Namens des Käufers im Grundbuch.
  • Vorlage der Dokumente für die Löschung eventueller Grundschulden und Hypothekenschulden.

Bis alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann es mehrere Wochen dauern. Wann Sie das Geld bei einem Hausverkauf erhalten, ist im Wesentlichen mit dem bürokratischen Aufwand verbunden. Liegen alle Dokumente vor, schickt der Notar die Zahlungsaufforderung raus. Nun hat der Käufer eine Frist von 14 Tagen. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie eine feste Zeitspanne, wann bei Ihrem Hausverkauf das Geld eingehen muss. Ist das nicht der Fall, greift die Zwangsvollstreckungsklausel und Sie können die Zwangsvollstreckung einleiten.

Wo wird die Zahlungsabwicklung geregelt?

Alle Bedingungen zur Zahlungsabwicklung werden im Kaufvertrag festgelegt. Damit erhalten beide Parteien absolute Rechtssicherheit. Die finanziellen Forderungen werden unter anderem mit der Vollstreckungsunterwerfung abgesichert. Diese regelt, dass erst der gesamte Kaufbetrag geleistet sein muss, bevor eine Immobilie nach dem Hausverkauf übertragen wird. Zudem wird sichergestellt, dass bei vollständiger Zahlungsabwicklung der Käufer ins Grundbuch eingetragen wird. Möglich sind zudem individuelle Abstimmungen. Neben einer Einmalzahlung können sich Verkäufer und Käufer auch auf eine Teilzahlung oder Ratenzahlung einigen. Auch das Setzen eines Fälligkeitstermins ist nicht unüblich. Teilzahlung oder Ratenzahlung bei einem Hausverkauf sorgen natürlich dafür, dass sich die Frage, wann das Geld kommt, fast erübrigt. Hier besteht immer das Risiko von Zahlungsverzug.

Wann nach einem Hausverkauf kommt das Geld auf dem Konto an?

Wann das Geld nach einem Hausverkauf tatsächlich bei Ihnen auf dem Konto eingeht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zunächst müssen alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Notar die Zahlungsaufforderung entsenden kann. Danach hat dieser 14 Tage Zeit, den Kaufpreis zu entrichten. Rechnen Sie mit knapp 8 Wochen. Sollten Sie individuelle Vereinbarungen getroffen haben, kann sich der zeitliche Rahmen, wann das Geld aus einem Hausverkauf tatsächlich eingeht, verschieben.

Sofern der Käufer in Zahlungsverzug, wie durch Zahlungsunfähigkeit oder ausstehender Finanzierung gerät, greift die Zwangsvollstreckungsklausel und Sie können Verzugszinsen fordern. Zudem haben Sie Anspruch auf Schadensersatz und können vom Kaufvertrag zurücktreten.

 

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