Wer umzieht, muss an einiges denken. Dazu gehören auch zahlreiche bürokratische Dinge – wie das Um- und Anmeldung von Strom und Gas bei Versorgungsunternehmen. Darum müssen Sie sich als Mieter oder Eigentümer selbst kümmern. Wichtig ist, sich rechtzeitig darüber zu informieren, ob sich eine Kündigung lohnt oder Sie Ihren Gas- oder Stromvertrag an der neuen Adresse weiterführen wollen bzw. können. Nur so vermeiden Sie im ärgsten Fall eine finanzielle Doppelbelastung durch zwei laufende Verträge.
Was Sie beim Wechsel aufgrund von Umzug beim Strom- und Gasversorger beachten müssen, wann es Zeit wird, zu kündigen und was passiert, wenn Sie nicht reagieren, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste zu Umzug von Strom- und Gasversorger
- Beim Grundversorger besteht eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.
- Bei Tarifen mit einem Versorgungsunternehmen außerhalb der Grundversorgung gelten die vertraglich festgesetzten Kündigungsfristen.
- Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Umzug über Ihre Kündigungsfristen, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
Das sollten Sie beim Neueinzug oder Umzug beachten
Sollten Sie in eine neue Wohnung ziehen und bisher noch keinen Versorgungsvertrag geschlossen haben, können Sie sich problemlos für einen Anbieter entscheiden. Vergleichen Sie jedoch in jedem Fall die Tarife für Strom und Gas. Sobald Sie ein passendes Energieversorgungsunternehmen gefunden haben, erfolgt die Anmeldung meist unkompliziert online. Neben Ihren persönlichen Daten geben Sie noch an, dass es sich um einen Neueinzug handelt und entscheiden sich für ein gewünschtes Lieferdatum.
Ziehen Sie um und haben einen bestehenden Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen, müssen Sie einiges mehr beachten. Das gilt insbesondere für die Kündigungsfristen. Wenn Sie Gas oder Strom von einem Grundversorger beziehen, können Sie mit einer gesetzlich festgelegten Frist von zwei Wochen wirksam kündigen. Haben Sie einen Vertrag mit einem alternativen Anbieter geschlossen, gelten die festgelegten Mindestlaufzeiten, sofern Sie der Versorger auch an der neuen Adresse beliefern kann. Häufig gibt es darin eine Umzugsklausel, sodass Ihnen bei einem Umzug ein Kündigungsrecht von meist sechs Wochen eingeräumt wird. Sollten Sie in ein Wohngebiet ziehen, das sich nicht im Belieferungsradius Ihres bisherigen Anbieters befindet, können Sie den Vertrag in der Regel auflösen.
Ziehen Sie um, können Sie mit einer Frist von beispielsweise sechs Wochen außerordentlich kündigen (die in Ihrem Fall geltende Mindestlaufzeit entnehmen Sie Ihrem Vertrag). Sollte Ihr Energielieferant Sie zu den gleichen Konditionen in Ihrem neuen Zuhause weiter beliefern können und teilt Ihnen diese innerhalb von zwei Wochen mit, ist die außerordentliche Kündigung unwirksam und der Versorger kann auf die Erfüllung des Vertrags bestehen.
Wann sollte ich mich um die Anmeldung bei einem Strom- und Gasversorger kümmern?
Schauen Sie sich Ihre Kündigungsfristen des Versorgungsvertrags rechtzeitig an und kündigen Sie im Rahmen der hier festgesetzten Mindestlaufzeit bzw. Ihrem eventuellen Sonderkündigungsrecht bei Umzug.
Worauf muss ich achten, wenn ich den Anbieter bei Umzug wechseln möchte?
Planen Sie eine Vorlaufzeit bis zum Lieferbeginn ein. Es kann bis zu sechs Wochen ab Vertragsunterzeichnung dauern, bis der neue Energieversorger Sie beliefern kann. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, für die Zwischenversorgung auf den örtlichen Grundversorger zurückgreifen zu müssen.
Grundsätzlich sind die bürokratischen Hürden für einen Anbieterwechsel gering. Sie müssen nicht einmal persönlich vor Ort sein, sondern können eine An- oder Ummeldung bequem per Telefon oder online durchführen. Ihr Anbieter benötigt Ihre Kontaktdaten, die neue Anschrift, das Einzugsdatum, die Gaszählernummer sowie den Zählerstand. Sollten Sie keinen Zugang zum Zähler haben, fragen Sie bei Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung nach.
Tipp: Vergleichen Sie im Vorfeld die Tarife, die Tarifkosten, die Bedingungen und die Leistungen. Energiekostenrechner nehmen Ihnen dazu die Recherchearbeit ab. Anhand Ihrer neuen Postleitzahl und einem ungefähren Jahresverbrauch erstellen Ihnen diese automatisch eine Liste der Energieversorger nebst Tarifen, die an Ihrem Standort infrage kommen.
Was, wenn ich bei einem Umzug nichts unternehme?
Sollten Sie sich nicht um eine Anmeldung bei einem Energieversorgungsunternehmen kümmern, werden Sie automatisch beim Grundversorger in dessen Grundversorgungstarif angemeldet. Diese können, müssen aber heute nicht mehr die teuersten sein. Möchten Sie sich bei einem alternativen Anbieter anmelden, sollten Sie sich daher im Vorfeld, jedoch spätestens kurz nach dem Einzug, um eine Anmeldung kümmern.