Woher weiß ich, ob meine Wohnung in einem guten Zustand ist?

Sie wollen umziehen und planen Ihren Auszug? Bei der Übergabe sollten Sie Ihre Wohnung selbstverständlich in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Wann aber ist eine Wohnung eigentlich in einem guten Zustand? Wann können Mängel zu Problem werden und welche Pflichten haben Sie, wenn Sie die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben?

 

 

Das Wichtigste zum Zustand einer Wohnung

  • Eine Wohnung muss immer in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden.
  • Je nach Vertrag obliegen Ihnen gewisse Schönheitsreparaturen.
  • Bestehen Sie bei Einzug und Übergabe auf ein schriftliches Übergabeprotokoll, das den Zustand der Wohnung erfasst.

 

Worauf es vor dem Auszug ankommt

Laut Gesetz müssen Sie Ihre bisherige Mietwohnung am Auszugstermin in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Wichtig ist es daher, den Zustand der Wohnung rechtzeitig zu prüfen, um genügend Zeit zu haben, eventuelle Schönheitsreparaturen durchzuführen. Ein „ordnungsgemäßer Zustand“ laut Vertrag meint in dem Fall, dass Sie grobe Mängel und Schäden, die während der Mietzeit durch Fahrlässigkeit entstanden sind, beheben müssen.

Tipp der iad Deutschland Experten: Achten Sie während Ihrer Wohnzeit darauf, Gebrauchsspuren und Abnutzungen, die nicht mit der Miete abgegolten sind, so gering wie möglich zu halten.

Sofern die Rückgabe in einem „vertragsmäßigen Zustand“ erfolgen muss, ist der Mieter für die gesamte Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verantwortlich. Mit dem Begriff „besenrein“ wird vorausgesetzt, dass alle Räume frei von Schmutz, Dreck, Staub und Co. bei Auszug sind.

Im Mietvertrag kann der Zustand der Wohnung bei Übergabe detaillierter definiert sein. Mieter können beispielsweise zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in die Pflicht genommen werden. Starre Fristen für das Renovieren, Tapezieren oder Streichen sind jedoch nicht rechtskräftig. Renovierungsintervalle empfehlen Profis wie folgt:

  • Küche und Bad: alle drei Jahre
  • Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten: alle fünf Jahre
  • Sonstige Nebenräume: alle sieben Jahre

Wichtig ist, dass eine Wohnung beispielsweise in einer neutralen Farbe übergeben wird. Für bunte Decken und Wände kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Auch eine defekte Heizung oder Kratzer im Dielenboden lösen nicht selten Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern aus. Daher ist es unerlässlich, den Zustand der Wohnung in einem Übergabeprotokoll bei Einzug und Auszug schriftlich zu erfassen. Auch bemessen sich daran die Schönheitsreparaturen, die am Ende wirklich durchgeführt werden müssen.

 

 

Worauf bei der Wohnungsübergabe achten?

Damit der Übergabetermin reibungslos über die Bühne geht, orientieren Sie sich beim Zustand der Wohnung an dem Übergabeprotokoll und den Bedingungen in Ihrem Mietvertrag. Beachten Sie zudem folgende Punkte:

  • Beseitigen Sie grobe Verunreinigungen und Verschmutzungen.
  • Räumen Sie vollständig Ihre Privatsachen raus.
  • Beseitigen Sie grobe Mängel und Schäden, die Fahrlässigkeit entstanden sind.
  • Normale Gebrauchsspuren muss der Vermieter hinnehmen. Darunter fallen auch Kratzer an der Tür oder verfärbte Fugen im Bad.
  • Eine Renovierung ist nur dann nötig, wenn etwas über das normale Maß hinaus abgenutzt oder vertraglich vereinbart ist.
  • Der Vermieter kann verlangen, dass bunte Wände beim Auszug in einem neutralen Ton gestrichen werden müssen.
  • Schönheitsreparaturen müssen Sie nicht leisten, wenn Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben. Als Nachweis dient das Übergabeprotokoll.
  • Gesonderten Vereinbarungen wie den Rückbau von Einbauten sind möglich.

 

Übergabetermin: Daran sollten Sie denken

Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie neben den Schlüsseln an eine Auflistung aller aktuellen Zählerstände denken sowie Zettel, Stift, Kamera und ein vorgedrucktes Wohnungsübergabeprotokoll bereithalten, um den Zustand der Wohnung zu dokumentieren.

 

Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Verpflichtung darin, dieses bei Einzug oder Auszug anzufertigen oder zu unterschreiben. Wenn es jedoch korrekt und vollständig ist, schützt es Sie bei der Wohnungsübergabe davor, dass Mängel, die bereits bei Einzug bestanden, vom Vermieter kritisiert und die Behebung gefordert wird. Idealerweise nehmen Sie zur schriftlichen Bestandsaufnahme einen Zeugen mit und erstellen Fotos. So schützen Sie sich umfassend davor, für Schäden verantwortlich gemacht zu werden, die Sie nicht verursacht haben. Beide Ausführungen sollten vom Vermieter unterzeichnet sein. Bewahren Sie diese gut auf.

Haben Sie noch Fragen zum Zustand einer Wohnung? Wenden Sie sich gerne an Ihren Berater der iad Deutschland. Gerne unterstützen die Experten Sie bei allen Anliegen rund um den Zustand einer Wohnung und bereiten Sie gerne auf Ihren Übergabetermin vor.

 

 

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